Technisches Gutachten zum A3 Dokumentenscanner mit 23MP und ScanLine 7.0.4
Das Gutachten dokumentiert die technische Untersuchung eines als „A3 Tragbarer Dokumentenscanner“ mit „23MP“ angebotenen Geräts. Untersucht wurden unter anderem die USB-Gerätekennung, die UVC-Klassifizierung, die unter Windows verfügbare Bildauflösung sowie die mitgelieferte ScanLine-Software. Im Test konnte über die Windows-Kameraschnittstelle lediglich eine maximale Auflösung von 1920 × 1080 Pixeln (ca. 2,1 MP) ausgewählt werden. Die mitgelieferte ScanLine-Software ließ sich trotz erfüllter Systemvoraussetzungen auf zwei unterschiedlichen Testsystemen nicht starten. Die Untersuchung trennt dabei zwischen nachweisbaren technischen Feststellungen und Schlussfolgerungen, die weiterer Prüfung bedürfen.
1. Gegenstand der Untersuchung
Gegenstand der Untersuchung ist ein als „A3 Tragbarer Dokumentenscanner: 23MP Hochauflösende Kamera Auto-Flatten Laser-Positionierung“ angebotenes Gerät einschließlich der mitgelieferten Software.
Untersucht wurden insbesondere:
- die am Gerät vorhandenen technischen Kennzeichnungen,
- die vom Betriebssystem festgestellte USB-Geräteidentifikation,
- die tatsächlich über die Windows-Kamera-Schnittstelle verfügbaren Bildauflösungen,
- die im Handbuch angegebenen Systemvoraussetzungen,
- die mitgelieferte ScanLine-Software,
- die Struktur und die enthaltenen Komponenten des Installationsprogramms,
- das Verhalten der Software nach der Installation auf zwei unterschiedlichen Testsystemen.
Die Untersuchung erfolgte anhand eigener Beobachtungen und Tests. Soweit aus technischen Feststellungen Schlussfolgerungen gezogen werden, sind diese als solche kenntlich gemacht.
2. Kaufentscheidung und beworbene Eigenschaft
Das Gerät wurde gegenüber anderen angebotenen Geräten bevorzugt.
Für die Kaufentscheidung war unter anderem die Verkaufsüberschrift
„A3 Tragbarer Dokumentenscanner: 23MP Hochauflösende Kamera Auto-Flatten Laser-Positionierung“
maßgeblich.
Aus der Angabe „23MP“ in der Verkaufsüberschrift wurde bei der Kaufentscheidung geschlossen, dass das Gerät über eine Kameraauflösung von 23 Megapixeln verfügt.
Da die Angabe „23MP“ höher war als entsprechende Angaben, die bei den seinerzeit verglichenen Konkurrenzangeboten wahrgenommen wurden, entstand außerdem der Eindruck, dass es sich möglicherweise um ein besonders aktuelles beziehungsweise neueres Modell handeln könnte.
Das Gerät wurde sofort nach Erhalt und Test zurückgesandt. Nach heutiger Einschätzung wäre die Kaufentscheidung bei vorheriger Kenntnis der nachfolgend beschriebenen Umstände nicht zugunsten dieses Geräts ausgefallen.
3. Untersuchung des Geräts
3.1 Aufdruck auf dem Gerät
Auf dem Gerät befindet sich folgender Aufdruck:
Product Name: Smart Professional Scanner
Model No.: K2
RESOLUTION: 23MP
Image Sensor: CMOS
Made in China
Damit befindet sich die Angabe „RESOLUTION: 23MP“ unmittelbar auf dem Gerät.
3.2 USB-Hardwarekennung
Das Gerät wurde unter Windows 10 Pro 22h1 angeschlossen und vom Betriebssystem erkannt.
Dabei wurde unter anderem folgende Hardwarekennung festgestellt:
USB\VID_2E5A&PID_1719&MI_00
Die einzelnen Bestandteile sind:
VID 2E5A– Vendor ID beziehungsweise Herstellerkennung,PID 1719– Product ID beziehungsweise Produktkennung,MI_00– Kennzeichnung des betreffenden USB-Interfaces.
Zusätzlich wird folgende kompatible Gerätekennung angezeigt:
USB\Class_0e&SubClass_03&Prot_00
Die USB-Klasse 0e steht für Video; die Kombination aus Subklasse 03 und Protokoll 00 entspricht der USB Video Class (UVC).
UVC ist ein standardisiertes USB-Verfahren zur Ansteuerung von Videogeräten. Es wird unter anderem bei Webcams und Dokumentenkameras eingesetzt.
Aufgrund dieser Kennung wird das Gerät vom Betriebssystem zumindest über eine USB-Videoschnittstelle angesprochen. Dies stellt ein technisches Merkmal dar, wie es auch bei USB-Kameras beziehungsweise Dokumentenkameras anzutreffen ist.
Die USB-Kennung allein erlaubt dagegen keine abschließende Aussage darüber, ob das Gerät zusätzlich weitere Funktionen oder Schnittstellen besitzt oder ob es im Sinne des Verkaufsangebots insgesamt nicht als Dokumentenscanner verwendet werden kann.
3.3 Erkennung durch Windows
Im Windows-10-Pro-22h1-Gerätemanager wird das Gerät im Zusammenhang mit den Bereichen „Audio-, Video- und Gamecontroller“ beziehungsweise „Kamera“ angezeigt.
Dies steht mit der zuvor festgestellten UVC-Klassifizierung in Einklang.
Die Beobachtung bestätigt damit, dass Windows das Gerät zumindest als kamerabezogenes beziehungsweise videofähiges USB-Gerät erkennt.
3.4 Test mit der Windows-Kamera-App
Das Gerät wurde außerdem mit der unter Windows 10 vorhandenen Kamera-App getestet.
Dabei wurde das durch die Linse aufgenommene Livebild angezeigt.
Als höchste auswählbare Fotoauflösung wurde
2,1 MP, 16:9, 1920 × 1080 Pixel
angezeigt.
Für Videoaufnahmen war als höchste auswählbare Einstellung
1080p, 16:9, 30 fps
verfügbar.
Technische Bewertung
Die festgestellte maximale Ausgabeauflösung von 1920 × 1080 Pixeln entspricht rechnerisch rund 2,07 Megapixeln und damit der von Windows angezeigten Angabe von 2,1 MP.
Diese Feststellung steht in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den Angaben „23MP“ in der Verkaufsüberschrift und „Resolution 23MP“ auf dem Gerät.
Aus der alleinigen Begrenzung der Windows-Kamera-App auf 1920 × 1080 Pixel kann allerdings nicht abschließend abgeleitet werden, welche physikalische Auflösung der tatsächlich verbaute Bildsensor besitzt. Die maximal über eine bestimmte Treiberschnittstelle ausgegebene Auflösung kann auch durch Treiber, Firmware oder Software begrenzt sein.
Eine abschließende Feststellung zur tatsächlichen physikalischen Sensorauflösung würde daher eine weitergehende messtechnische Untersuchung des Sensors beziehungsweise der Kameraeinheit erfordern.
Festgestellt werden kann jedoch, dass bei dem durchgeführten Test über die von Windows bereitgestellte UVC-Schnittstelle keine Aufnahmeauflösung von 23 MP verfügbar war.
4. Systemvoraussetzungen laut Handbuch
Im mitgelieferten Handbuch werden für die Software folgende Hardware- und Systemvoraussetzungen angegeben:
CPU: Intel Core i5 oder höher (minimum Intel Core 2 DUO oder AMD Athlon II)
RAM: 4GB (minimum 2GB)
Betriebssystem: Win 7 / Win 8 / Win 10 (minimum Win XP SP3)
Für die Funktionsprüfung wurden zwei unterschiedliche Testsysteme verwendet.
Testsystem 1
- AMD Ryzen 7 3750H
- 16 GB RAM
- Windows 10 Pro 22h1
Testsystem 2
- AMD Phenom II X4 925
- 8 GB RAM
- Windows 7 Pro
Beide Systeme erfüllen nach Abgleich mit den Angaben des Handbuchs die dort genannten Mindestanforderungen.
Insbesondere liegen bei beiden Systemen sowohl die Arbeitsspeicherausstattung als auch die Prozessorleistung oberhalb beziehungsweise innerhalb der im Handbuch genannten Mindestanforderungen. Auch die verwendeten Betriebssysteme Windows 7 beziehungsweise Windows 10 werden im Handbuch ausdrücklich als unterstützte Betriebssysteme aufgeführt.
5. Mitgelieferte Software
Die mitgelieferte Software befindet sich auf einer CD.
Die dort vorhandene Installationsdatei trägt den Dateinamen:
ScanLine_V7.0.4_20220714.exe
Die im Installationspaket angegebene Produktversion lautet:
ScanLine 7.0.4.0
6. Untersuchung der Installationsdatei
Die Datei ScanLine_V7.0.4_20220714.exe wurde hinsichtlich ihrer digitalen Signatur, ihrer Dateistruktur und der darin enthaltenen Installationskomponenten untersucht.
6.1 Digitale Signatur
Die EXE-Datei ist digital signiert.
Nach der durchgeführten Untersuchung enthält die Signatur eine Zertifikats- beziehungsweise Zeitstempelkette mit Angaben aus den Jahren 2021/2022.
Damit bestehen keine unmittelbaren Anhaltspunkte dafür, dass die Datei allein aufgrund eines hohen Dateialters oder einer fehlenden digitalen Signatur von Windows als unsignierte Datei zurückgewiesen werden müsste.
Die digitale Signatur stellt allerdings keinen Nachweis dafür dar, dass die Software mit dem verwendeten Betriebssystem kompatibel ist oder ordnungsgemäß funktioniert.
6.2 Dateihash
Für die untersuchte Datei wurde folgender SHA-256-Hash ermittelt:
3a114e5b566f852d7e1e8ae89768f3f3a34f46d17ecd36dfbf79ed50e479ce27
Dieser Hash dient der eindeutigen Identifizierung der konkret untersuchten Datei.
Bei der strukturellen Untersuchung ergaben sich keine offensichtlichen Hinweise auf eine beschädigte oder unvollständige EXE-Datei.
Damit erscheint die untersuchte Installationsdatei hinsichtlich ihrer grundlegenden Dateistruktur plausibel.
Diese Feststellung bedeutet ausdrücklich nicht, dass damit bereits die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der darin enthaltenen Software nachgewiesen wäre.
7. Untersuchung des InstallShield-Pakets
Die Installationsdatei wurde weitergehend strukturell untersucht.
Dabei ergaben sich unter anderem folgende Feststellungen:
- Verwendung der InstallShield Setup Engine 16.0.328
- PE32 beziehungsweise 32-Bit-Installer
- Produktversion ScanLine 7.0.4.0
- enthaltene Komponenten für .NET Framework 4.0
- enthaltene Komponenten für Visual C++ 2010
- enthaltene Komponenten für Visual C++ 2015, jeweils x86 und x64
- zahlreiche ScanLine- beziehungsweise IRIS-Komponenten
Besonders auffällig sind die im Paket enthaltenen Visual-C++-Prerequisites:
Microsoft Visual C++ 2015 Redistributable Package (x64).prq
sowie die entsprechende x86-Datei.
Die darin referenzierten Redistributable-Installer weisen die Version 14.0.22816 auf.
Nach der vorgenommenen Identifizierung handelt es sich hierbei um eine Visual-C++-2015-Release-Candidate-Version und nicht um die spätere finale Visual-C++-2015-Redistributable-Version.
8. Bewertung der Visual-C++-Komponenten
Die Untersuchung zeigt, dass das Installationspaket auf ältere Visual-C++-Runtime-Komponenten zurückgreift.
Dabei ist zwischen der Entwicklungsumgebung Visual Studio und den Visual-C++-Redistributable-Runtimes zu unterscheiden.
Für den Betrieb einer mit Visual C++ erstellten Anwendung ist grundsätzlich nicht die vollständige Entwicklungsumgebung Visual Studio erforderlich. Benötigt werden vielmehr die entsprechenden Laufzeitbibliotheken.
Nach der aktuellen Microsoft-Dokumentation bilden die Visual-C++-14.x-Runtimes seit Visual Studio 2015 eine binär kompatible Runtime-Familie. Anwendungen, die mit den entsprechenden MSVC-Versionen ab Visual Studio 2015 erstellt wurden, können grundsätzlich eine neuere kompatible v14-Redistributable verwenden.
Vor diesem Hintergrund ist der im InstallShield-Paket enthaltene alte Visual-C++-Prerequisite technisch auffällig.
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der verwendete Prerequisite-Mechanismus auf modernen beziehungsweise bereits mit neueren v14-Runtimes ausgestatteten Systemen zu Problemen führt.
Aus den vorliegenden Untersuchungen kann jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, dass dieser Mechanismus die konkrete Startstörung verursacht hat.
Hierfür wären zusätzliche Untersuchungen erforderlich, beispielsweise die Auswertung des Windows-Ereignisprotokolls, eines konkreten Anwendungsfehlers, eines Crash-Dumps oder der von ScanLine beim Start geladenen DLLs.
9. Weitere enthaltene Laufzeitkomponenten
Das Installationspaket enthält außerdem:
Microsoft .NET Framework 4.0 Full, Version 4.0.30319.01
Auch hierbei handelt es sich um eine Laufzeitkomponente und nicht um die Entwicklungsumgebung Visual Studio.
Allein aus dem Vorhandensein dieser Komponente kann daher nicht geschlossen werden, dass auf dem Testsystem Visual Studio installiert werden müsste.
10. Ergebnis der Installation
Nach Ausführung der mitgelieferten Installationsroutine wurden auf beiden Testsystemen folgende Programme beziehungsweise Komponenten als installiert angezeigt:
- Microsoft Visual C++ 2010 x32 Redistributable 10.0.30319
- Microsoft Visual C++ 2010 x64 Redistributable 10.0.30319
- Microsoft Visual C++ 2015 x32 Redistributable 14.0.22816.0
- Microsoft Visual C++ 2015 x64 Redistributable 14.0.22816.0
- ScanLine 7.0.4.0
Damit wurde die Installationsroutine auf beiden Testsystemen erfolgreich bis zu dem Punkt ausgeführt, an dem ScanLine und die zugehörigen Laufzeitkomponenten als installierte Software angezeigt wurden.
11. Funktionstest der installierten Software
Nach Abschluss der Installation wurde versucht, ScanLine 7.0.4.0 auf beiden Testsystemen zu starten.
Das Ergebnis war in beiden Fällen gleich:
ScanLine 7.0.4.0 ließ sich auf keinem der beiden Testsysteme starten.
Dies wurde festgestellt auf:
Testsystem 1
AMD Ryzen 7 3750H
16 GB RAM
Windows 10 Pro 22h1
Testsystem 2
AMD Phenom II X4 925
8 GB RAM
Windows 7 Pro
Damit trat die Startproblematik auf zwei hinsichtlich Prozessor, Betriebssystem und Systemgeneration unterschiedlichen Testsystemen auf.
Beide Systeme erfüllen nach den Angaben des mitgelieferten Handbuchs die dort genannten Systemvoraussetzungen.
12. Gesamtbewertung
Aus den durchgeführten Untersuchungen ergeben sich folgende wesentliche Feststellungen:
12.1 Angaben zur Auflösung
Das Gerät trägt sowohl auf dem Gehäuse als auch in der Verkaufsbezeichnung die Angabe „23MP“.
Bei dem durchgeführten Test über die Windows-UVC-Schnittstelle war dagegen lediglich eine maximale Fotoauflösung von 1920 × 1080 Pixeln beziehungsweise rund 2,1 MP auswählbar.
Damit konnte die beworbene beziehungsweise auf dem Gerät angegebene Auflösung von 23 MP im durchgeführten praktischen Test nicht über die standardmäßige Windows-Kameraschnittstelle abgerufen werden.
Eine abschließende Aussage über die physikalische Auflösung des Sensors ist aufgrund dieses Tests allein nicht möglich.
12.2 Technische Einordnung des Geräts
Die vom Betriebssystem festgestellte Geräteklasse
USB\Class_0e&SubClass_03&Prot_00
weist auf eine USB Video Class (UVC)-Schnittstelle hin.
Das Gerät wird von Windows entsprechend als Kamera beziehungsweise Videogerät angesprochen.
Damit weist das Gerät zumindest hinsichtlich seiner USB-Kommunikation Eigenschaften eines USB-Videogeräts beziehungsweise einer Dokumentenkamera auf.
12.3 Softwarevoraussetzungen
Die beiden verwendeten Testsysteme erfüllen die im Handbuch angegebenen Mindestanforderungen.
Die Software wurde auf beiden Systemen installiert, konnte anschließend jedoch auf keinem der beiden Systeme gestartet werden.
12.4 Installationspaket
Das Installationspaket ist strukturell plausibel und digital signiert.
Gleichzeitig verwendet es eine ältere InstallShield-Installationsumgebung und enthält unter anderem ältere Visual-C++-Prerequisites, darunter die identifizierte Version 14.0.22816.
Diese Komponenten stellen einen technisch auffälligen Bestandteil des Installationspakets dar. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der konkreten Startstörung konnte im Rahmen der vorliegenden Untersuchung jedoch nicht abschließend nachgewiesen werden.
13. Schlussfolgerung
Auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen lässt sich zusammenfassend feststellen:
- Das Gerät wurde als A3-Dokumentenscanner mit einer Angabe von 23 MP angeboten und trägt auch auf dem Gerät selbst die Kennzeichnung „Resolution 23MP“.
- Das Gerät wird unter Windows über eine USB Video Class (UVC)-Schnittstelle erkannt und als kamerabezogenes Gerät angesprochen.
- Bei einem praktischen Test mit der Windows-Kamera-App konnte lediglich eine maximale Fotoauflösung von 1920 × 1080 Pixeln beziehungsweise rund 2,1 MP ausgewählt werden. Eine Einstellung mit 23 MP stand dabei nicht zur Verfügung.
- Die beiden für die Software verwendeten Testsysteme erfüllten die im Handbuch angegebenen Systemvoraussetzungen.
- Die mitgelieferte ScanLine-Software konnte auf beiden Testsystemen installiert werden.
- Nach der Installation ließ sich ScanLine 7.0.4.0 auf keinem der beiden Testsysteme starten.
- Das Installationspaket enthält ältere beziehungsweise technisch auffällige Visual-C++-Prerequisites. Nach den aktuellen Angaben von Microsoft sind die v14-Runtimes ab Visual Studio 2015 grundsätzlich binär kompatibel; eine aktuelle kompatible Redistributable kann grundsätzlich auch von Anwendungen verwendet werden, die mit älteren v14-Toolsets erstellt wurden.
- Ein konkreter ursächlicher Zusammenhang zwischen dem alten Visual-C++-Prerequisite und der festgestellten Startstörung konnte mit den bisher durchgeführten Untersuchungen nicht abschließend nachgewiesen werden.
Insgesamt zeigen die durchgeführten Tests somit sowohl eine nicht aufgelöste technische Unstimmigkeit hinsichtlich der angegebenen 23-MP-Auflösung als auch eine reproduzierbare Funktionsstörung der mitgelieferten ScanLine-Software auf zwei unterschiedlichen, laut Handbuch geeigneten Testsystemen.
Die vorstehenden Feststellungen geben den Umfang der tatsächlich durchgeführten Untersuchungen wieder. Weitergehende Aussagen, insbesondere zur tatsächlichen physikalischen Sensorauflösung oder zur konkreten Ursache der Software-Startstörung, erfordern zusätzliche technische Untersuchungen.