Digitalzwang: Warum ein gutes digitales Leben Wahlfreiheit und analoge Teilhabe braucht
Ein gutes digitales Leben bedeutet nicht, möglichst viel zu digitalisieren. Es bedeutet, digitale Technologien so einzusetzen, dass sie unsere Möglichkeiten erweitern, ohne uns neue Abhängigkeiten aufzuzwingen. Genau hier beginnt das Problem des Digitalzwangs: Wenn Bahnfahrkarten nur noch per App erhältlich sind, Packstationen ein Smartphone voraussetzen oder Behörden und Unternehmen ihre Leistungen faktisch nur noch online anbieten, wird Digitalisierung von einem Angebot zu einer Zugangsvoraussetzung. Betroffen sind dabei keineswegs nur ältere oder technisch unerfahrene Menschen. Menschen mit Behinderungen, Personen mit geringem Einkommen, Kinder ohne Smartphone, Menschen mit bewusster Distanz zu digitalen Plattformen und all jene, die ihre Privatsphäre schützen wollen, können gleichermaßen ausgeschlossen werden. Digitalzwang ist deshalb nicht lediglich eine Frage individueller Technikkompetenz, sondern eine Frage gesellschaftlicher Teilhabe. Zugleich geht es um Datenschutz, Marktmacht und demokratische Selbstbestimmung. Wo eine einzige App oder Plattform alternativlos wird, fehlen Wettbewerb und Anreize für bessere, offenere und datensparsamere Lösungen. Analoge Zugänge sind deshalb nicht das Gegenmodell zur Digitalisierung, sondern ein Korrektiv gegen ihre problematischen Nebenwirkungen. Die entscheidende Frage lautet somit nicht, ob wir digitalisieren, sondern wie. Eine lebenswerte digitale Gesellschaft braucht Wahlmöglichkeiten, offene Standards, Resilienz und das Recht, digitale Angebote nutzen zu können, ohne ihnen ausgeliefert zu sein.
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Digitalzwang: Warum ein gutes digitales Leben Wahlfreiheit braucht
Die Digitalisierung wird häufig als Versprechen der Vereinfachung erzählt. Ein Smartphone ersetzt die Plastikkarte, eine App den Schalter, ein Onlineportal den Behördengang, ein QR-Code das Ticket. Was früher mehrere Wege erforderte, soll plötzlich mit wenigen Berührungen erledigt sein. Das klingt nach Fortschritt – und manchmal ist es das auch.
Doch aus dem digitalen Angebot kann ein digitaler Zwang werden. Dann verändert sich die Bedeutung der Technik grundlegend: Was zunächst als zusätzliche Möglichkeit gedacht war, wird zur Voraussetzung dafür, überhaupt noch an bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilnehmen zu können.
Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche Frage. Sie lautet nicht, ob Digitalisierung gut oder schlecht ist. Sie lautet vielmehr: Wie viel Wahlfreiheit muss eine digitale Gesellschaft ihren Bürgerinnen und Bürgern lassen?
Das gute digitale Leben besteht nicht darin, dass alles digital ist. Es besteht darin, dass digitale Möglichkeiten unsere Freiheit vergrößern – und nicht verkleinern.
Ein Leben ohne Digitalzwang wäre deshalb keineswegs ein Leben gegen die Technik. Es wäre ein Leben, in dem digitale Technologien genutzt werden können, ohne dass ihre Nutzung zur Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe wird.
Wenn Digitalisierung zur Zugangsvoraussetzung wird
Digitalzwang beginnt dort, wo ein digitaler Zugangsweg nicht mehr nur eine Möglichkeit unter mehreren ist, sondern zur faktischen Voraussetzung wird. Eine Dienstleistung ist dann beispielsweise nur noch über eine App erreichbar, ein persönliches Konto zwingend erforderlich oder eine Leistung nur erhältlich, wenn bestimmte Daten preisgegeben werden.
Das Problem ist dabei nicht jede Digitalisierung. Ein digitaler Abfahrtsmonitor auf einem Bahnhof schließt niemanden notwendig aus. Auch ein gut zugängliches Onlineangebot kann eine sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Wegen sein. Problematisch wird Digitalisierung dort, wo sie andere Zugänge beseitigt, obwohl diese technisch und organisatorisch weiterhin möglich wären.
Digitalzwang kann dabei unterschiedliche Formen annehmen. Auf einer ersten Ebene verschwindet die analoge Möglichkeit vollständig. Auf einer zweiten Ebene wird für die Nutzung eine bestimmte App vorausgesetzt. Auf einer dritten Ebene ist zusätzlich ein persönliches Nutzerkonto erforderlich. Und schließlich kann die Nutzung daran gebunden sein, dass Daten gesammelt, ausgewertet oder an weitere Dienste übermittelt werden.
Diese Ebenen können sich miteinander verbinden. Aus einem scheinbar harmlosen digitalen Service wird dann eine Kette von Voraussetzungen: Smartphone, aktuelles Betriebssystem, Internetzugang, bestimmter App-Vertrieb, persönliches Konto und schließlich die Bereitschaft, Daten über das eigene Verhalten preiszugeben.
Je größer der Nachteil gegenüber dem digitalen Zugang ist, desto stärker wird aus einer Alternative ein Zwang. Besonders problematisch ist das dort, wo es nicht um Luxus oder zusätzlichen Komfort geht, sondern um Grundversorgung und gesellschaftliche Teilhabe.
Die unsichtbaren Ausgeschlossenen
Digitalzwang wird häufig als Problem älterer Menschen missverstanden. Zwar können mangelnde technische Erfahrung oder altersbedingte Einschränkungen den Zugang erschweren. Doch die Gruppe der potenziell Betroffenen ist wesentlich größer.
Menschen mit Behinderungen können an schlecht gestalteten Apps oder nicht barrierefreien Webseiten scheitern. Menschen mit geringem Einkommen können sich ein modernes Smartphone oder einen regelmäßigen Internetzugang nicht ohne Weiteres leisten. Andere verfügen zwar über ein Gerät, aber nicht über die technischen Kenntnisse, die notwendig sind, um komplexe digitale Systeme zu bedienen.
Wieder andere entscheiden sich bewusst gegen bestimmte Formen digitaler Kommunikation. Sie möchten nicht permanent erreichbar sein, möglichst wenige persönliche Daten preisgeben oder bestimmte Plattformen und Geschäftsmodelle nicht unterstützen. Auch diese Entscheidung sollte in einer freien Gesellschaft möglich sein.
Besonders deutlich wird das Problem bei Menschen, deren körperliche Voraussetzungen mit bestimmten technischen Bedienkonzepten nicht vereinbar sind. Ein Mensch mit eingeschränktem Sehvermögen kann vor einer digitalen Zugangsschranke stehen, wenn eine Webseite nicht ausreichend barrierefrei gestaltet ist. Motorische Einschränkungen können die Bedienung eines Touchscreens erschweren. Ein kaputtes Smartphone kann aus einem vorübergehenden technischen Problem plötzlich ein praktisches Hindernis machen.
Das Entscheidende ist: Eine demokratische Gesellschaft sollte Teilhabe nicht davon abhängig machen, wie viel technische Kompetenz, Geld, Zeit oder körperliche Fähigkeit ein Mensch besitzt.
Ein Recht auf Teilhabe verliert seinen Sinn, wenn man erst über genügend Zeit, Geld und technisches Wissen verfügen muss, um es praktisch ausüben zu können.
Deshalb reicht es nicht aus, den Betroffenen Schulungen anzubieten. Digitale Kompetenz ist sinnvoll und wichtig. Aber sie kann nicht die Verpflichtung ersetzen, gesellschaftliche Teilhabe möglichst unabhängig von individuellen Ressourcen zu ermöglichen.
Die kleinen digitalen Schwellen des Alltags
Digitalzwang zeigt sich häufig nicht in großen politischen Entscheidungen, sondern in unscheinbaren Alltagssituationen.
Ein Termin kann nur noch über ein Internetportal vereinbart werden. Eine Abholstation lässt sich nur mit einer bestimmten App öffnen. Eine Rechnung wird ausschließlich in einem Kundenkonto bereitgestellt. Ein vergünstigtes Angebot ist nur nach Registrierung erhältlich. Eine Speisekarte ist hinter einem QR-Code verborgen. Eine Eintrittskarte existiert nur noch als digitale Datei. Eine Behörde verweist auf ein Onlineformular, während der persönliche Zugang zunehmend umständlicher wird.
Keiner dieser Fälle muss für sich genommen dramatisch sein. Die eigentliche Veränderung entsteht durch ihre Summe.
Wer selbstverständlich über Smartphone, Internetzugang und ausreichende technische Kenntnisse verfügt, nimmt die einzelnen Hürden kaum wahr. Für andere Menschen können sie sich jedoch zu einer regelrechten Zugangsinfrastruktur verdichten. Was für die einen ein Klick ist, kann für die anderen eine zusätzliche technische, finanzielle oder organisatorische Barriere darstellen.
Damit verändert sich auch die Bedeutung des Wortes Komfort. Komfort ist nicht für alle dasselbe. Eine App kann für einen Menschen eine enorme Erleichterung sein und für einen anderen eine zusätzliche Belastung. Ein Onlineformular kann einen Behördengang ersparen – oder ihn überhaupt erst notwendig machen, wenn das Formular nicht zugänglich ist.
Die entscheidende Frage sollte deshalb nicht nur lauten: „Wie können wir einen Vorgang digitalisieren?“ Sie sollte auch lauten: „Für wen wird er dadurch einfacher – und für wen schwieriger?“
Das Smartphone als gesellschaftlicher Schlüssel
Besonders problematisch ist die Vorstellung, das Smartphone sei inzwischen schlicht ein selbstverständlicher Bestandteil des Lebens und könne deshalb auch als selbstverständlich vorausgesetzt werden.
Diese Annahme verwechselt gesellschaftliche Verbreitung mit Legitimität. Nur weil ein Gerät weit verbreitet ist, folgt daraus nicht, dass niemand mehr ohne dieses Gerät leben können sollte.
Es gibt gute Gründe, kein Smartphone zu besitzen oder es nur eingeschränkt zu nutzen. Manche Menschen wollen sich dem permanenten Strom von Nachrichten, Benachrichtigungen und sozialen Erwartungen entziehen. Andere kennen ihr eigenes Suchtpotenzial und entscheiden sich bewusst für Distanz. Wieder andere möchten möglichst wenig Dienste großer Plattformen nutzen oder ihre persönlichen Daten nicht in immer neuen Systemen hinterlassen.
Eine solche Entscheidung sollte möglich sein.
Das gilt umso mehr, wenn die Alternative nicht zwischen zwei gleichwertigen Produkten besteht, sondern zwischen Teilhabe und Ausschluss. Niemand sollte sich entscheiden müssen, entweder ein bestimmtes Gerät, einen bestimmten App-Vertrieb und ein bestimmtes Nutzerkonto zu akzeptieren oder auf eine grundlegende Dienstleistung zu verzichten.
Das Recht, ein Smartphone nicht zu besitzen, mag auf den ersten Blick wie eine sehr spezielle Freiheit erscheinen. In Wahrheit verweist es auf etwas Grundsätzlicheres: auf das Recht, sich nicht jeder technischen Entwicklung vollständig unterwerfen zu müssen.
Digitalzwang ist auch eine Frage der Privatsphäre
Die Debatte über Digitalzwang führt unmittelbar zur Frage des Datenschutzes. Denn digitale Lösungen sind nicht nur Zugangssysteme. Sie können zugleich Beobachtungssysteme sein.
Eine App kann erfassen, wann ein Mensch einen Dienst nutzt, von welchem Ort aus er ihn verwendet und welche Funktionen er aufruft. Digitale Systeme können Gerätekennungen speichern, Bewegungsmuster ableiten oder Nutzungsprofile erstellen. Was als komfortabler digitaler Zugang beginnt, kann damit zugleich zu einem Instrument umfassenderer Beobachtung werden.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, ob ein digitaler Dienst funktioniert. Es geht auch darum, unter welchen Bedingungen er funktioniert.
Wenn eine Person einen Dienst freiwillig nutzt, kann sie sich grundsätzlich gegen bestimmte Datenpraktiken entscheiden und auf ein anderes Angebot ausweichen. Wenn der Dienst dagegen die einzige Möglichkeit ist, eine notwendige Leistung zu erhalten, wird die Freiwilligkeit fragwürdig.
Wo die einzige Tür zu einer Leistung zugleich eine Datensammelstelle ist, ist die Entscheidung zur Datenpreisgabe nicht mehr vollständig freiwillig.
Das Problem reicht damit über individuellen Datenschutz hinaus. Privatsphäre ist eine gesellschaftliche Ressource. Eine freie Gesellschaft benötigt Räume, in denen Menschen sich unbeobachtet informieren, irren, diskutieren und ihre Meinung verändern können.
Digitalisierung sollte deshalb nicht automatisch mit maximaler Datenerfassung verbunden werden. Gerade dort, wo Menschen auf eine Dienstleistung angewiesen sind, sollte Datensparsamkeit ein selbstverständliches Gestaltungsprinzip sein.
Wenn Bequemlichkeit zur Infrastruktur wird
Digitalisierung folgt häufig einem überzeugenden Versprechen: Es soll einfacher werden. Kein Papier, kein Warten, kein Schalter, kein Telefonat. Ein Klick genügt.
Doch gesellschaftliche Infrastruktur lässt sich nicht allein nach der kurzfristigen Bequemlichkeit des einzelnen Vorgangs beurteilen.
Ein digitaler Prozess kann für viele Menschen effizient sein und gleichzeitig eine kleinere Gruppe ausschließen. Für ein Unternehmen kann eine App kostengünstiger sein als ein Schalter. Für eine Verwaltung kann ein Onlineformular effizienter sein als persönliche Beratung. Für einen Dienstleister kann eine automatisierte Abwicklung einfacher zu organisieren sein als mehrere alternative Zugangswege.
Aus der Perspektive des einzelnen Anbieters ist das nachvollziehbar. Aus gesellschaftlicher Perspektive stellt sich jedoch eine andere Frage: Wer trägt die Kosten der Effizienz?
Wenn ein Schalter verschwindet, spart der Anbieter Personal- und Infrastrukturkosten. Ein Teil dieser Kosten kann jedoch auf die Kundinnen und Kunden verlagert werden. Sie benötigen nun ein Gerät, einen Internetzugang, ein Konto, technisches Wissen und Zeit, um sich in das neue System einzuarbeiten.
Was für den Anbieter eine Effizienzsteigerung darstellt, kann für den Einzelnen eine neue Hürde sein.
Digitalisierung darf deshalb nicht ausschließlich aus der Perspektive des Anbieters betrachtet werden. Eine Gesellschaft muss auch danach fragen, welche Fähigkeiten, Geräte und Daten sie ihren Mitgliedern abverlangt.
Die politische Ökonomie der digitalen Abhängigkeit
Digitalzwang berührt noch eine weitere Frage: die Konzentration wirtschaftlicher und technischer Macht.
Wenn eine bestimmte Anwendung zur einzigen Eintrittskarte für eine wichtige Dienstleistung wird, entsteht eine Abhängigkeit. Der Anbieter der Dienstleistung wird abhängig von technischen Plattformen, während die Nutzerinnen und Nutzer selbst kaum noch ausweichen können.
Das Problem entsteht insbesondere dann, wenn wenige Unternehmen zentrale Bestandteile unserer digitalen Infrastruktur kontrollieren. Betriebssysteme, App-Vertrieb, Cloud-Dienste, Bezahlsysteme und digitale Identitäten können zu privaten Zugangspunkten werden, deren Bedeutung weit über den ursprünglichen Zweck eines einzelnen Produkts hinausgeht.
Wahlmöglichkeiten sind deshalb nicht nur eine Frage individueller Freiheit. Sie sind auch eine Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb. Wenn Menschen zwischen verschiedenen technischen Lösungen wählen können, entsteht ein Anreiz, Produkte zugänglicher, sicherer, datensparsamer und benutzerfreundlicher zu gestalten.
Wenn dagegen eine bestimmte Anwendung alternativlos ist, verändert sich das Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Die Frage, ob die Anwendung tatsächlich überzeugt, verliert an Bedeutung. Man muss sie verwenden, weil es keinen anderen Weg gibt.
Eine offene digitale Gesellschaft sollte deshalb technische Vielfalt fördern: freie und offene Software, interoperable Systeme, offene Schnittstellen und unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten.
Die eigentliche Stärke digitaler Technologie liegt schließlich nicht darin, dass es nur einen richtigen Weg gibt. Sie liegt in ihrer Fähigkeit, unterschiedliche Lösungen hervorzubringen.
Resilienz: Was geschieht, wenn das Digitale ausfällt?
Ein weiterer Grund, analoge Strukturen zu bewahren, liegt in der Verletzlichkeit digitaler Systeme.
Digitale Infrastruktur erscheint häufig unsichtbar und deshalb stabil. Doch hinter jeder Anwendung stehen Server, Netzwerke, Stromversorgung, Software, Rechenzentren und eine Vielzahl miteinander verbundener technischer Systeme. Je stärker eine Gesellschaft von wenigen digitalen Infrastrukturen abhängig wird, desto größer können die Auswirkungen eines Ausfalls sein.
Ein Stromausfall, ein Softwarefehler, ein beschädigtes Netzwerk oder der Ausfall eines zentralen Dienstes kann plötzlich Bereiche betreffen, die zuvor scheinbar unabhängig voneinander waren.
Analoge Alternativen sind in diesem Sinne keine nostalgischen Relikte. Sie können Teil gesellschaftlicher Resilienz sein.
Eine Gesellschaft ist nicht dann besonders modern, wenn sie keinen analogen Plan B mehr besitzt. Sie ist dann besonders verletzlich.
Resilienz bedeutet nicht, auf digitale Systeme zu verzichten. Sie bedeutet, nicht alle Möglichkeiten auf eine einzige technische Infrastruktur zu konzentrieren. Wer mehrere Wege offenhält, schafft Redundanz – und Redundanz ist eine der Voraussetzungen für robuste Systeme.
Das gilt auch im Kleinen. Wenn ein Mensch eine wichtige Dienstleistung sowohl online als auch persönlich, telefonisch oder schriftlich erreichen kann, ist das System nicht nur inklusiver, sondern auch weniger abhängig von einem einzigen technischen Fehler.
Die schleichende Abschaffung der Alternative
Besonders schwer zu erkennen ist Digitalzwang, wenn er schrittweise entsteht.
Zunächst wird nur eine einzelne Leistung digital angeboten. Die analoge Variante bleibt bestehen. Wenig später verschwindet der analoge Zugang für einen weiteren Dienst. Öffnungszeiten werden reduziert, Automaten abgebaut oder persönliche Beratung zurückgefahren. Schließlich ist der digitale Weg so dominant, dass die verbliebene analoge Möglichkeit zwar formal noch existiert, praktisch aber kaum mehr attraktiv oder erreichbar ist.
Auf diese Weise kann eine Infrastruktur verschwinden, ohne dass es jemals den einen großen Beschluss gegeben hätte, sie abzuschaffen.
Diese Entwicklung ist deshalb so schwer umzukehren, weil technische und organisatorische Entscheidungen Pfadabhängigkeiten erzeugen. Wenn Personal abgebaut, Räume aufgegeben und analoge Systeme nicht mehr gepflegt werden, wird ihre spätere Wiederherstellung zunehmend teuer.
Die entscheidende politische und gesellschaftliche Entscheidung muss deshalb früher getroffen werden: Nicht erst dann, wenn Menschen bereits ausgeschlossen sind, sondern bevor alternative Zugangswege verschwinden.
Die Frage lautet nicht, ob jeder Dienst für alle Zeiten auf dieselbe Weise angeboten werden muss. Die Frage lautet, welche Zugänge wir als Gesellschaft für so wichtig halten, dass sie nicht vollständig von einer einzigen technischen Form abhängig werden dürfen.
Eine lebenswerte digitale Gesellschaft
Die Alternative zum Digitalzwang ist nicht die Rückkehr in eine vordigitale Welt. Es geht nicht darum, Smartphones, Apps oder Onlineangebote abzuschaffen. Im Gegenteil: Gute digitale Lösungen können das Leben erleichtern, Zugänge erweitern und Menschen miteinander verbinden.
Entscheidend ist die Richtung der Entwicklung.
Eine gute Digitalisierung schafft zusätzliche Möglichkeiten. Eine schlechte Digitalisierung beseitigt Möglichkeiten und nennt diesen Vorgang anschließend Vereinfachung.
Ein gutes digitales System sollte deshalb möglichst nicht an ein bestimmtes Gerät gebunden sein. Wenn eine Fahrkarte beispielsweise im Kern aus einer Information besteht, sollte diese Information möglichst auf unterschiedlichen Wegen zugänglich sein können: auf einem Smartphone, einem Computer, einem anderen geeigneten Gerät oder notfalls auf Papier.
Auch digitale Beratung kann sinnvoll sein, wenn sie persönliche Unterstützung ermöglicht, statt sie zu ersetzen. Ein Videoschalter kann beispielsweise eine Brücke zwischen digitaler Infrastruktur und menschlicher Beratung bilden. Entscheidend ist nicht, dass Technik an jeder Stelle verschwindet, sondern dass sie dort eingesetzt wird, wo sie tatsächlich hilft.
Der Unterschied ist grundlegend. Im ersten Fall wird Technik zum Gatekeeper. Im zweiten Fall wird Technik zum Werkzeug.
Eine lebenswerte digitale Gesellschaft braucht deshalb nicht weniger Digitalisierung, sondern eine andere Vorstellung davon, was Digitalisierung leisten soll.
Vom Konsumenten zum Gestalter
Mit der Frage nach Digitalzwang verbindet sich eine größere kulturelle Frage: Welche Beziehung wollen wir eigentlich zu unserer Technik haben?
Moderne digitale Geräte werden zunehmend als geschlossene Produkte konzipiert. Der App-Vertrieb bestimmt, was installiert werden kann. Das Betriebssystem legt fest, welche Schnittstellen zugänglich sind. Hersteller entscheiden, welche Funktionen freigeschaltet werden. Nutzerinnen und Nutzer können zwischen vorgegebenen Möglichkeiten wählen, aber immer seltener die Technik selbst verändern.
Damit geht etwas verloren, das einen wichtigen Teil der frühen digitalen Kultur ausmachte: das spielerische Experimentieren.
Die Idee des Hackens stand ursprünglich nicht für kriminelle Manipulation, sondern auch für eine bestimmte Haltung gegenüber Technik: Systeme verstehen, ihre Möglichkeiten ausloten, Dinge zweckentfremden und neue Lösungen finden.
Technik ist nicht nur etwas, das wir konsumieren. Sie ist etwas, das wir verstehen, verändern und mitgestalten können.
Diese Haltung ist politisch und kulturell bedeutsamer, als es zunächst scheint. Wer Technik ausschließlich als fertiges Produkt erlebt, wird leicht zum Konsumenten fremder Entscheidungen. Wer Technik dagegen als gestaltbar begreift, entwickelt ein anderes Verhältnis zu seiner Umwelt: Man kann widersprechen, verändern, reparieren und eigene Lösungen entwickeln.
In diesem Sinne ist digitale Mündigkeit mehr als die Fähigkeit, eine App zu bedienen. Sie bedeutet, die Voraussetzungen digitaler Systeme zu verstehen, ihre Konsequenzen beurteilen und eigene Entscheidungen treffen zu können.
Digitale Mündigkeit reicht allein nicht aus
Die Forderung nach digitaler Mündigkeit ist deshalb richtig – aber sie hat Grenzen.
Nicht jeder Mensch kann und muss zum Experten für Datenschutz, Betriebssysteme, Verschlüsselung und Tracking werden. Technische Selbstverteidigung kostet Zeit, Geld und Wissen. Wer nach einem langen Arbeitstag Kinder versorgt, den Haushalt organisiert und mit finanziellen oder sozialen Problemen kämpft, kann nicht selbstverständlich noch die Funktionsweise des eigenen Messengers analysieren.
Wenn Datenschutz nur noch durch technische Spezialkenntnisse erreichbar ist, wird ein eigentliches Grundrecht zur privaten Optimierungsaufgabe.
Das gilt auch für Menschen, die ihre Privatsphäre schützen wollen. Es ist zwar möglich, Geräte entsprechend zu konfigurieren, Datenübertragungen einzuschränken oder alternative Software einzusetzen. Aber eine Gesellschaft sollte grundlegende Rechte nicht davon abhängig machen, ob jemand dazu in der Lage ist.
Die politische und gesellschaftliche Konsequenz lautet deshalb: Individuelle Mündigkeit und strukturelle Rechte müssen zusammen gedacht werden.
Wir brauchen Menschen, die digitale Systeme verstehen und kritisch beurteilen können. Wir brauchen aber ebenso Regeln und Strukturen, die Menschen davor schützen, dass sie ihre grundlegenden Rechte nur mit erheblichem technischen Aufwand wahrnehmen können.
Ein Recht auf Wahlfreiheit
Aus diesen Überlegungen ergibt sich eine einfache, aber weitreichende Forderung: Wer einen digitalen Zugangsweg nicht nutzen möchte oder nicht nutzen kann, sollte dadurch nicht von grundlegender gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden.
Eine solche Regel wäre keine Absage an die Digitalisierung. Sie würde vielmehr eine Grenze markieren: Digitale Teilhabe darf nicht mit digitaler Unterwerfung verwechselt werden.
Dafür müsste zunächst genauer bestimmt werden, welche Leistungen zur Grundversorgung gehören. Je unmittelbarer eine Dienstleistung für die gesellschaftliche Teilhabe ist, desto stärker wiegt die Verpflichtung, alternative Zugänge offenzuhalten.
Dazu können staatliche Dienstleistungen ebenso gehören wie zentrale Bereiche von Mobilität, Finanzwesen, Post, medizinischer Versorgung oder anderen Formen der öffentlichen und privaten Grundversorgung.
Ein Recht auf analoge Teilhabe wäre dabei kein Privileg für eine kleine Minderheit. Es wäre eine Versicherung für alle.
Denn niemand weiß, wann er selbst zu denjenigen gehören wird, die nicht mehr mitmachen können: weil das Smartphone kaputtgeht, das Geld für ein neues Gerät fehlt, eine Krankheit die Bedienung erschwert, ein technischer Dienst ausfällt oder sich die eigenen Vorstellungen vom digitalen Leben verändern.
Digitalisierung ist kein Naturgesetz
Die vielleicht wichtigste Einsicht lautet deshalb: Digitalisierung ist keine Naturgewalt.
Wenn eine Gesellschaft digitaler wird, geschieht das nicht einfach. Menschen entscheiden darüber, Unternehmen entscheiden darüber, Verwaltungen entscheiden darüber und politische Institutionen setzen dafür Rahmenbedingungen.
Deshalb ist auch die Aussage, eine Gesellschaft müsse bei der Digitalisierung lediglich „schneller“ werden, zu schlicht. Schneller ist nicht automatisch besser. Ein Klassenzimmer wird nicht dadurch moderner, dass man möglichst viele Geräte hineinstellt. Eine Verwaltung wird nicht dadurch bürgerfreundlicher, dass sie möglichst viele Formulare ins Internet verschiebt. Und ein Dienst wird nicht dadurch fortschrittlicher, dass er den Zugang über eine einzige Anwendung vorschreibt.
Die entscheidende Frage ist nicht, wie viel Digitalisierung eine Gesellschaft erreicht. Die entscheidende Frage ist, welche Art von Gesellschaft durch diese Digitalisierung entsteht.
Eine gute digitale Gesellschaft ist eine Gesellschaft der Möglichkeiten. Sie bietet digitale Lösungen an, ohne andere Wege unnötig zu zerstören. Sie schützt Privatsphäre, statt Datenabgabe zur Eintrittskarte zu machen. Sie verhindert technische Abhängigkeiten und fördert offene Strukturen. Sie erhält alternative Zugänge dort, wo es um Grundversorgung und gesellschaftliche Teilhabe geht. Und sie begreift ihre Bürgerinnen und Bürger nicht als passive Nutzer vorgefertigter Systeme, sondern als mündige Menschen, die Technik mitgestalten dürfen.
Das ist letztlich die Idee hinter der Forderung nach einem Leben ohne Digitalzwang: nicht die Ablehnung der digitalen Welt, sondern die Verteidigung der Freiheit innerhalb dieser Welt.
Die Frage der Zukunft lautet nicht, ob wir digital leben werden. Wir tun es längst. Die Frage ist, ob wir in dieser digitalen Welt noch frei entscheiden können, wie wir leben wollen.
Eine lebenswerte digitale Gesellschaft wäre deshalb keine Gesellschaft ohne analoge Möglichkeiten. Sie wäre eine Gesellschaft, in der das Digitale eine Möglichkeit unter mehreren bleibt – leistungsfähig, offen und attraktiv genug, dass Menschen es freiwillig wählen.
Erst dann wäre Digitalisierung tatsächlich das, was sie sein sollte: eine Erweiterung menschlicher Möglichkeiten und nicht ihre Verengung.